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Sie haben von der Waldorfpädagogik gehört und überlegen, Ihr Kind bei uns einzuschulen bzw. einen Quereinstieg in eine bestehende Klasse vorzunehmen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und zeigen Ihnen hier die wichtigsten Schritte in unsere Schule:
1. Aufnahmeverfahren für die 1. Klasse
Wenn Sie Interesse an der Einschulung Ihres Kindes in unserer Schule haben, melden Sie Ihr Kind möglichst ein Jahr vor der geplanten Einschulung mit dem Anmeldeantrag bei uns an. Wir bestätigen den Empfang der Anmeldung.
Im Januar des Jahres, in dem die Einschulung stattfinden wird, werden Sie zu einem Einführungswochenende, dessen Besuch verpflichtend ist, eingeladen. An diesem Einführungswochenende wird Ihnen die Pädagogik unserer Schule ausführlich vorgestellt. Beim Einführungswochenende wird auch ein Termin für ein Aufnahmegespräch und ein Termin mit dem Schularzt festgelegt. Diese Aufnahmegespräche finden dann anschließend statt. Im Aufnahmegespräch stellt unsere Aufnahmedelegation aus pädagogischer Sicht die Schulreife Ihres Kindes fest und berät Sie gegebenenfalls auch über Alternativen. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie sobald als möglich eine Nachricht, ob Ihr Kind aufgenommen wird.
Im Fall einer Zusage folgt nun ein Finanzgespräch, welches von Eltern, die als Beitragsbeauftragte ernannt sind, geführt wird. In dem Finanzgespräch wird der Elternbeitrag festgelegt und der Schulvertrag abgeschlossen.
2. Aufnahmeverfahren für einen Quereinstieg
Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass ein Platz in der gewünschten Klasse frei ist und unsere Aufnahmelehrer eine Aufnahme Ihres Kindes nach einem Gespräch mit Ihnen befürworten.
Wenn Interesse für eine Aufnahme besteht, melden Sie Ihr Kind mit dem Anmeldeantrag bei uns an.
Sie erhalten dann kurzfristig eine Rückmeldung von uns, ob ein Platz in der gewünschten Klasse frei ist.
Es bestehen im Schuljahr 2009/2010 für die Klassenstufen 4, 5 und 6 Wartelisten.
Nach Abschluss der Schulaufnahme findet ein Finanzgespräch statt, bei dem der Elternbeitrag festgelegt und der Schulvertrag abgeschlossen wird.
3. Finanzierung der Schule und Elternbeiträge
Die Finanzierung der Schule erfolgt zu 2/3 durch öffentliche Zuschüsse und zu 1/3 durch Elternbeiträge.
Es gelten folgende Richtsätze für den Elternbeitrag:
1 Kind: 280 Euro pro Monat und Familie
2 Kinder: 330 Euro pro Monat und Familie 3 Kinder: 380 Euro pro Monat und Familie
Geringere Beiträge sind in sozial begründeten Einzelfällen möglich.
Außerdem wird eine Küchenumlage von 6 Euro pro Monat und Familie sowie eine einmalige Aufnahmegebühr von 150 Euro pro Kind erhoben.
Für die Klassenkasse fallen ca. 50 bis 100 Euro pro Jahr und Klasse an (z. B. für Materialkosten). Zusätzliche Kosten entstehen für Ausflüge, Exkursionen und Klassenfahrten in der Mittel- und Oberstufe.
letzte Änderung: 23:28 13.07.2010 |
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