Anmeldung

  • AUFNAHMEVERFAHREN

    Sie haben von der Waldorfpädagogik gehört und überlegen, Ihr Kind bei uns einzuschulen bzw. einen Quereinstieg in eine bestehende Klasse vorzunehmen. Wir freuen uns über Ihr Interesse und zeigen Ihnen hier die wichtigsten Schritte in unsere Schule:


    1. Aufnahmeverfahren für die  1. Klasse

    Wenn Sie Interesse an der Einschulung Ihres Kindes in unserer Schule haben, melden Sie Ihr Kind möglichst ein Jahr vor der geplanten Einschulung mit dem Anmeldeantrag bei uns an. Wir bestätigen den Empfang der Anmeldung.

    Im November des Schuljahres, in dem die Einschulung stattfinden wird, werden Sie zu einem Einführungswochenende, dessen Besuch verpflichtend ist, eingeladen. Mit der Einladung erhalten Sie einen Termin für die schulärztliche Untersuchung und das Aufnahmegespräch. An diesem Einführungswochenende wird Ihnen die Pädagogik unserer Schule ausführlich vorgestellt. Die Aufnahmegespräche finden dann anschließend statt. Im Aufnahmegespräch stellt unsere Aufnahmedelegation aus pädagogischer Sicht die Schulreife Ihres Kindes fest und berät Sie gegebenenfalls auch über Alternativen. Nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens erhalten Sie sobald als möglich eine Nachricht, ob Ihr Kind aufgenommen wird.

    Im Fall einer Zusage folgt nun ein Finanzgespräch, welches von Eltern, die als Beitragsbeauftragte ernannt sind, geführt wird. In dem Finanzgespräch wird der Elternbeitrag  festgelegt und der Schulvertrag abgeschlossen.

     

    2. Aufnahmeverfahren für Quereinsteiger

    Voraussetzung für eine Aufnahme ist, dass ein Platz in der gewünschten Klasse frei ist und unsere Aufnahmelehrer eine Aufnahme Ihres Kindes nach einem Gespräch mit Ihnen befürworten.

    Wenn Interesse für eine Aufnahme besteht, melden Sie Ihr Kind mit dem Anmeldeantrag bei uns an.

    Sie erhalten dann kurzfristig eine Rückmeldung von uns, ob ein Platz in der gewünschten Klasse frei ist.

    Nach Abschluss der Schulaufnahme findet ein Finanzgespräch statt, bei dem der Elternbeitrag festgelegt und der Schulvertrag abgeschlossen wird.