Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung gilt für den Webauftritt https://www.waldorfschule-ludwigsburg.de
1. Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit
Die Freie Waldorfschule Ludwigsburg ist bemüht, ihre Website im Sinne der digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten und weiterzuentwickeln. Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen, geistigen oder kognitiven Einschränkungen – einen möglichst gleichberechtigten Zugang zu unseren Informationen und Angeboten zu ermöglichen.
2. Rechtsgrundlagen
Unsere Barrierefreiheitsmaßnahmen orientieren sich an den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit (BFSG) in Deutschland.
3. Stand der Barrierefreiheit
Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei, d. h. viele Inhalte und Funktionen sind so gestaltet, dass sie für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten zugänglich sind – es bestehen jedoch noch Bereiche, die nicht alle Anforderungen an digitale Barrierefreiheit vollständig erfüllen.
Bekannte Einschränkungen (Auswahl):
Einige Bilder enthalten nicht durchgängig aussagekräftige Alternativtexte.
Bestimmte PDF‑Dokumente sind noch nicht vollständig barrierefrei aufbereitet.
Die Tastaturnavigation und die Nutzung mit Screenreadern ist an einigen Stellen eingeschränkt.
Diese Punkte werden kontinuierlich überprüft und schrittweise verbessert.
4. Feedback und Kontakt
Wir nehmen Rückmeldungen zur Barrierefreiheit sehr ernst, um unsere Website weiter zu verbessern.
Wenn Sie Barrieren entdecken, Inhalte in einem anderen Format benötigen oder Fragen zur Zugänglichkeit haben, wenden Sie sich bitte an:
Freie Waldorfschule Ludwigsburg
Fröbelstraße 16
D‑71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141 9611‑0
E‑Mail: info@fws‑lb.de
Beschreiben Sie bitte möglichst genau, auf welche Inhalte oder Funktionen sich Ihre Rückfrage bezieht und welche Barriere Sie wahrgenommen haben.
5. Durchsetzungsverfahren (Schlichtung)
Sollte Ihre Rückmeldung nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen beantwortet werden, können Sie ein Schlichtungsverfahren bei einer zuständigen Stelle beantragen. In Baden‑Württemberg ist dies u. a. die Schlichtungsstelle Barrierefreiheit des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ‑BARR) in Stuttgart.